Wir freuen uns über Dein Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Austrian Association of Occupational Science. Bitte füll zur Beantragung der Mitgliedschaft als Einzelperson oder Institution das Beitrittsformular aus.
Arten der Mitgliedschaft
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Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen jedweden Geschlechts, welche die Tätigkeit der Gesellschaft vor allem durch ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Zwecks der Gesellschaft unterstützen möchten und die einen Mitgliedsbeitrag gemäß §10 der geltenden Statuten zur Förderung der Gesellschaft leisten.
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Kollektivmitglieder
Kollektivmitglieder sind juristische Personen, insbesondere Fachhochschulen und Universitäten, die einen Mitgliedsbeitrag gemäß §10 der geltenden Statuten zur Förderung der Gesellschaft leisten.
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Studierende Mitglieder
Studierende Mitglieder sind jene, die nachweislich eine Ausbildung oder ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität absolvieren und einen Mitgliedsbeitrag gemäß §10 der geltenden Statuten zur Förderung der Gesellschaft leisten. Mit Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums geht diese Mitgliedschaft automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft über.
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Pensionierte Mitglieder
Pensionierte Mitglieder sind jene, die ihre Berufstätigkeit auf Grund von Pensionierung nicht mehr ausüben und einen Mitgliedsbeitrag gemäß §10 der geltenden Statuten zur Förderung der Gesellschaft leisten.
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Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind natürliche Personen jedweden Geschlechts, die hierzu aufgrund ihrer besonderen Verdienste um die Gesellschaft ernannt werden.
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Ruhende Mitglieder
Ruhende Mitglieder sind jene ordentlichen Mitglieder, deren Mitgliedschaft für höchstens zwei Jahre ruhend gestellt wurde. Der Antrag auf Gewährung einer ruhenden Mitgliedschaft mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr muss bis 31. Oktober gestellt werden.
Mitgliederbeiträge
- Jahresbeitrag
- Jahresbeitrag
- Jahresbeitrag
- Jahresbeitrag
Hinweis: Die AOS-Mitgliedschaft kostet für ordentliche Mitglieder, studierende Mitglieder und pensionierte Mitglieder ab Juli jedes Jahres nur mehr die Hälfte.
Mahngebühren: 1. Mahnung: 10€, 2. Mahnung: 15€
Fristen
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Einzahlung des Mitgliederbeitrags:
Der Mitgliedsbeitrag ist binnen vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt einzuzahlen.
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Kündigung der Mitgliedschaft:
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis 31. Oktober für das folgende Beitragsjahr erfolgen. Eine Kündigung kann per Email oder Post eingebracht werden und muss Deine Unterschrift aufweisen.
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Antrag auf eine Ruhigstellung:
Die Ruhigstellung der Mitgliedschaft muss bis 31. Oktober für das folgende Beitragsjahr erfolgen. Eine Kündigung kann per Email oder Post eingebracht werden und muss Deine Unterschrift aufweisen.
Information zum Widerrufsrecht
Mit Deiner Anmeldung wird ein Vertrag über die Mitgliedschaft bei der Austrian Association of Occupational Science abgeschlossen. Dieser Vertrag kann gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss eine eindeutige Erklärung per Post oder per E-Mail an die Austrian Association of Occupational Science (Holzmeistergasse 7-9/2/1, A-1021 Wien, office@austrianoccupationalscience.com) gesendet werden.
Bei Widerrufung des Vertrags, hat die Austrian Association of Occupational Science alle bereits erhaltenen Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ist dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, zu verwenden. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.